Ausstellungsbedingungen 2009
1. Titel der Veranstaltung: 8. Österreichischer Christbaumtag
2. Veranstalter: Arge Nö. Christbaum- und Schmuckreisigproduzenten, 3100 St. Pölten,
Wiener Str. 64
3. Ort der Veranstaltung: 3662 Kollnitz
4. Anmeldeschluss: 6.7.2009
5. Veranstaltungsdauer: Freitag, 28. August 2009 von 8 Uhr bis 18 Uhr
6. Aufbau- und Abbauzeiten: Zwei Tage vor der Veranstaltung und nach Beendigung der Messe ab 18 Uhr bzw. nach Rücksprache mit dem Veranstalter.
7. Rücktritt von der Veranstaltung: Nach dem 11.7.2009 ist eine Rückforderung der Standgebühr auch bei Nichterscheinen des Ausstellers nicht mehr möglich.
8. Standgebühren: Die Standgebühren betragen € 100,- für Stände bis 15 m2, € 250,- für Stände bis 30 m2 und € 400,- für Stände über 30 m2, Stände über 50 m2 werden nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter vergeben. Diese Beträge beinhalten keine Umsatzsteuer, da wir als Verein keine Umsatzsteuer verrechnen können, sind jedoch spesenfrei für den Veranstalter zu überweisen. Bei Anmeldung bis 30.4.2009 werden 10 % Ermäßigung berechnet. Stromanschlüsse mit 220 V und 380 V sind kostenlos möglich, wenn diese rechtzeitig bei der Anmeldung geordert werden. Vorführungen am bzw. in der Nähe des Geländes sind kostenlos möglich bei rechtzeitiger Anmeldung. Für Veranstalter mit Ständen größer als 15 m2 besteht die Möglichkeit, kostenlos im Messekatalog eine Werbeeinschaltung durchzuführen und zwar für Stände bis 30 m2 eine halbe A5-Seite und für Stände über 30 m2 eine ganze A5-Seite, mit Ausnahme der äußeren und inneren Umschlagseiten.
9. Zahlungsbedingungen: Die Standgebühr ist sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen, spätestens bis zum 20.7.2009 spesenfrei ohne jeden Abzug.
10. Standzuteilung: Die Veranstalter behalten sich vor, die Standzuteilung nach Eingang der Meldungen vorzunehmen, wenn nicht spezielle Vereinbarungen getroffen wurden. Die Standziffer und Lage des Standes wird rechtzeitig vor Beginn der Messe mitgeteilt.
11. Vorführungen im Gelände: sind gemäß Absprache und rechtzeitiger Anmeldung kostenlos möglich.
12. Haftung, Versicherung, Diebstahl und Unfallversicherung: Der Veranstalter kann für Diebstähle nicht haftbar gemacht werden. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Der Aussteller hat insbesondere bei Maschinenvorführungen am Stand oder im Gelände für ausreichend Unfallschutz zu sorgen.
13. Bewachung: Zur Nachtzeit zwischen 27. und 28. August 2009 ist das Ausstellungs-gelände bewacht, wobei die Haftungsregelung vom Punkt 12 jedoch unberührt bleibt.
14. Ausstellerausweis: Aussteller bekommen für ihr Standpersonal kostenlos Ausweise und zwar bei Ständen bis 15 m2 einen, bei Ständen bis 30 m2 zwei und bei Ständen über 30 m2 drei Stück. Die Ausweise sind ausnahmslos für Standpersonal bestimmt. Bei Missbrauch wird der Ausweis eingezogen. Für zusätzliches Personal muss eine Tageseintrittskarte gekauft werden. Diese Ausweise sind am Tag der Ausstellung sichtbar zu tragen.
15. Eintrittskarten: Eintrittskarten sind an der Tageskasse zum Preis von € 10,- erhältlich. Für Jugendliche unter 16 Jahren ist der Eintritt frei. Karten für Kunden von ausstellenden Firmen und zusätzlichem Firmenpersonal sind bei rechtzeitiger Meldung bis einer Woche vor Veranstaltungsbeginn um 20 % ermäßigt.
16. Direktverkauf: Direktverkauf der ausgestellten Produkte ist möglich. Die Fachmesse ist öffentlich.
17. Höhere Gewalt: Für Sturm, Feuer, Gewitter und sonstige nicht vorhersehbare Ereignisse übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
18. Gerichtsstand und Erfüllungsort: St. Pölten.
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